Vergütung
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Rechtliche Betreuung
Die Vergütung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben gemäß §§ 4 ff. VBVG.
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Kinder- und Jugendhilfe
Leistungen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung – wie sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft oder begleiteter Umgang – werden direkt über das Jugendamt Haan abgerechnet.
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Individuelle Beratungen & Begleitungen
Für Leistungen, die nicht öffentlich finanziert werden, berechnen wir ein Stundenhonorar von 75€ bis 95€.
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Zeitaufwand im 15-Minuten-Takt.