Vergütung

Vergütung

  • Rechtliche Betreuung

    Die Vergütung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben gemäß §§ 4 ff. VBVG.


  • Kinder- und Jugendhilfe

    Leistungen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung – wie sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft oder begleiteter Umgang – werden direkt über das Jugendamt Haan abgerechnet.


  • Individuelle Beratungen & Begleitungen

    Für Leistungen, die nicht öffentlich finanziert werden, berechnen wir ein Stundenhonorar von 75€ bis 95€.
    Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Zeitaufwand im 15-Minuten-Takt.